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Allgemeine News aus Sachsen
Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens mahnt Tempo beim elektronischen Rechtsverkehr an
Der Bundesrat hat heute über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz beraten.
Der Sächsische Justizminister Dr. Jürgen Martens begrüßte in seiner Rede, dass sich Bund und Länder in wichtigen Punkten mittlerweile inhaltlich angenähert hätten. Erfreulicherweise habe der Regierungsentwurf einige Inhalte des im vergangenen Jahr vorgelegten Bundesratsentwurfs zum gleichen Thema übernommen, so etwa die Schaffung von besonderen elektronischen Anwaltspostfächern für Zustellungen. Zugleich mahnte Martens ein höheres Tempo bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz an:
„Es ist angesichts der Entwicklungen in der Wirtschaft und dem Alltagsleben der Bürger kaum verständlich zu machen, warum die verbindliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs vor dem Jahr 2020 die Beteiligten, etwa die Rechtsanwälte, vor unüberwindliche Hindernisse stellen oder mit unvertretbaren Kosten belasten würde“, so Martens.
Nach dem Gesetzentwurf soll spätestens ab dem Jahr 2022 in ganz Deutschland flächendeckend der elektronische Rechtsverkehr zwischen Gerichten und Rechtsanwälten sowie Behörden verbindlich eingeführt sein. Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollen die Länder den Zeitpunkt, ab dem professionelle Beteiligte ausschließlich elektronisch mit den Gerichten kommunizieren müssen, auf 2020 vorziehen dürfen.
Sachsens Änderungsvorschlag fürs EEG im Bundesrat
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok, hat heute den Vorschlag Sachsens für eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bundesrat vorgestellt.
„Der Gesetzesentwurf des Freistaats ist der bisher konkreteste Vorschlag und ein Angebot an alle Beteiligten, einen gemeinsamen Weg für die dringend notwendige Reform des EEG zu finden“, so Morlok.
Der Freistaat schlägt ein mengengesteuertes Quotenmodell für Elektrizitätsversorger und bestimmte Letztverbraucher vor. Der Gesetzgeber legt fest, welchen Mindestanteil an EE-Strom sie im Jahresdurchschnitt zu beziehen haben. Pro MWh erzeugten EE-Strom erhalten die Erzeuger von grünem Strom ein „Grünstromzertifikat“, das handelbar ist. Ob die Verpflichteten (z.B. Stadtwerke) den EE-Strom selbst erzeugen, von Dritten beziehen oder Grünstromzertifikate erwerben, bleibt ihnen überlassen.
„So lässt sich der Zubau an EE-Anlagen passgenau steuern. Strom aus erneuerbaren Energien würde kostengünstig erzeugt. Jedes Jahr steigende EEG-Umlagen würden der Vergangenheit angehören. Davon profitieren Unternehmen und die privaten Haushalte“, so Staatsminister Morlok. „Das von uns vorgeschlagene Quotenmodell bietet viele Möglichkeiten. Durch eine Unterquote für bestimmte Erzeugungsverfahren oder eine erhöhte Zuteilung von Grünstromzertifikaten kann sowohl ein Marktanreiz für neue Technologien gesetzt, als auch ein gleitender Übergang der Photovoltaik in das neue Wettbewerbsmodell erreicht werden.“
Dass die erneuerbaren Energietechnologien heute eine wichtige Rolle bei der Stromproduktion spielen, ist ein Verdienst des EEG. Doch in seiner jetzigen Form ist es untauglich, um die Ziele der so genannten ‚Energiewende‘ zu erreichen. Sachsens Vorschlag ermöglicht ein Inkrafttreten eines geänderten EEG zum 1. Januar 2014. Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, dieses Ziel zu erreichen. Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion mit allen Beteiligten“, so Staatsminister Morlok.
„Wir begrüßen es, dass sich nun auch Nordrhein-Westfalen für eine Senkung der Stromsteuer ausspricht. Ein entsprechender Antrag Sachsens im Bundesrat wurde im vergangenen Jahr noch abgelehnt. Ich bin gerne bereit, an einer länder- und parteienübergreifenden Initiative des Bundesrats zur Senkung der Stromsteuer mitzuwirken.“
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Hintergrund:
Der Gesetzesentwurf des Freistaats beruht auf einem Gutachten der Professoren Justus Haucap (Universität Düsseldorf) und Jürgen Kühling (Universität Regensburg). Hintergrundinformationen zum Quotenmodell finden Sie auf der Homepage des SMWA unter www.smwa.sachsen.de.
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Kita-Ausbau: Sachsen unterstützt Kommunen mit 29 Millionen Euro
Der Freistaat Sachsen unterstützt 2013 seine Kommunen beim Kita-Ausbau mit 29 Millionen Euro. Die Fördermittel können für neue Plätze in Kitas und Kindertagespflege, die Sanierung und Modernisierung verwendet werden. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. Beim Verteilen eines Teils der Fördermittel in Höhe von 5 Millionen Euro sind besonders die Landkreise und kreisfreien Städte berücksichtigt worden, die einen großen Bevölkerungszuwachs bzw. den benötigten Platzbedarf für U3-Kindern in ihren Einrichtungen noch nicht erreicht haben. „Damit unterstützen wir Städte wie Dresden und Leipzig, die vor einer großen Herausforderung stehen, wenn es um den ab 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr geht“, erklärte Kultusministerin Brunhild Kurth.
Neben den Landesmitteln stehen dem Freistaat Sachsen für zusätzliche U3-Plätze auch Bundesmittel für die Jahre 2013 und 2014 zur Verfügung: „Die 100 Millionen Euro aus dem Programm ‚Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013‘ sind Dank der Anstrengungen der Kommunen bereits zu 97,6 Prozent bewilligt. Nun gilt es die noch nicht abgerufenen Mittel in Höhe von rund 22 Millionen Euro bis Ende 2013 einzusetzen“, so Kurth.
Darüber hinaus bekommt Sachsen 2013/2014 zusätzliche Bundesmittel für den U3-Ausbau in Höhe von 29,574 Millionen Euro. „Um die straffen Vorgaben des Bundes für dieses Programm erfüllen zu können, sind enorme Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich. Aber ich bin zuversichtlich, dass uns dies in Sachsen gelingt. Mein Ministerium hat bereits alle Weichen dafür gestellt und steht den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite“, betonte die Ministerin. Der Fördersatz bei den Bundesmitteln beträgt maximal 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Anträge sind auch hier von den Trägern der Kindertageseinrichtungen an den jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise und Kreisfreien Städte) zu richten.
In den Jahren 2008 bis 2012 standen ca. 173 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln für Kita-Investitionen zur Verfügung. Damit konnten etwa 4.000 Projekte gefördert und ca. 25.000 Plätze (U3- und Ü3) neu geschaffen werden.
Staatsministerin Christine Clauß eröffnet moderne Reha- und Präventionsklinik in Großenhain
Gesundheitsministerin Christine Clauß hat heute (01.02.) die neue ELBLAND Rehabilitations- und Präventionsklinik in Großenhain eröffnet. »In den vergangenen Monaten wurden modernste Bedingungen für Patienten und Mitarbeiter geschaffen. Dafür hat der Träger 18 Millionen Euro veranschlagt. Mit der Rehabilitationsklinik setzt Großenhain neue Maßstäbe in der Gesundheitsversorgung«, sagte die Ministerin.
In der modernen Rehabilitationsklinik sollen kardiologische, neurologische und orthopädische Krankheiten behandelt werden. Dafür stehen insgesamt 125 Betten und 234 Mitarbeiter zur Verfügung.
Für den Neubau wurde das 50 Jahre betriebene Krankenhaus Großenhain abgerissen. Der neuen Klinik angeschlossen ist ein Facharztzentrum, das die wohnortnahe und ambulante Versorgung der Bewohner garantiert.
Seit 1991 wurden über fünf Milliarden Euro Fördermittel in die sächsischen Krankenhäuser investiert. Davon kamen über drei Milliarden Euro allein vom Freistaat Sachsen.
Pharmazieausbildung in Leipzig: Universität immatrikuliert zum Wintersemester 2013/2014
Die Immatrikulation neuer Studierender erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten gemäß den rechtlichen Grundlagen. Die genaue Berechnung läuft derzeit noch.
Wie der Lehrnachfrage künftig entsprochen und dies finanziert werden kann, klärt das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst im weiteren Verfahren. Angestrebt wird eine Kooperation der Universität Leipzig mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, mit der bereits gemeinsam mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena ein Kooperationsvertrag im Bereich Biodiversitätsforschung besteht. Hier wird die gemeinsame Verantwortung für den mitteldeutschen Wissenschaftsraum schon erfolgreich gelebt.
Die im Staatsexamensstudiengang immatrikulierten Studierenden werden ihr Studium wie geplant und ohne Einschränkungen an der Universität Leipzig abschließen können.
„Wir planen weiterhin, das Institut für Pharmazie perspektivisch zu schließen. Wir gehen diesen Weg schweren Herzens“, sagt Rektorin Prof. Dr. Beate A. Schücking. Zu diesem und weiteren unangenehmen Schritten sehe sich die Universität durch die Sparauflagen gezwungen.
Der Haushaltsplan des Freistaates Sachsen sieht in den Jahren 2013/2014 den Wegfall von 48 Stellen an der Universität Leipzig vor. „Dieser Stellenabbau ist zu vollziehen, die konkrete Ausgestaltung ist eine autonome Entscheidung der Hochschule“, sagt Sachsens Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer. Vor diesem Hintergrund und unter Abwägung aller Interessen hatte sich die Hochschule einschließlich der zuständigen Fakultät für den Wegfall einer kompletten Struktureinheit, des Institutes für Pharmazie, entschlossen. Grundlage der Entscheidung ist eine kritische Analyse aller Bereiche der Universität mit einem eigens von der Hochschule entwickelten Indikatorenmodell.
Das Institut für Pharmazie in Leipzig steht in Forschung und Lehre im bundesweiten Vergleich ausgesprochen ungünstig da, denn es verfügt nur über unterdurchschnittliche Drittmitteleinwerbung und über eine ebenso unterdurchschnittliche Zahl betreuter und abgeschlossener Promotionen. Zudem sind vom Wegfall der 21 Personalstellen in diesem Fachbereich insgesamt wesentlich weniger Studienplätze und derzeit Studierende betroffen als in anderen potentiellen Bereichen.
Angesichts des Umstandes, dass das Institut für Pharmazie der Universität Leipzig lediglich zwei Prozent der bundesweiten Studierenden dieser Fachrichtung ausbildet, ist dessen Beitrag zur Versorgung ohnehin gering. Da jährlich nur etwa 20 bis 25 der Leipziger Absolventen in Sachsen bleiben, bedarf es auch schon jetzt der Gewinnung von Absolventen anderer Studienorte.
Eine Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die derzeit verhandelt werde, sichere ein qualitativ hochwertiges Studium am Standort Leipzig/Halle auch dann, wenn weitere Lehrkräfte am Institut für Pharmazie ausscheiden.
„Ich unterstütze die Universität Leipzig ausdrücklich bei ihren Bemühungen, ihr Hochschulprofil zu schärfen. Wir streben eine enge Kooperation mit dem deutlich besser aufgestellten Institut für Pharmazie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg an. Diese Kooperation ist der richtige Weg, um den mitteldeutschen Pharmaziestandort langfristig zu stärken“, erklärt von Schorlemer.
